Die Sozialversicherung ist einer der komplexesten Aspekte einer Workation. Zentral ist die A1-Bescheinigung, die Sie fuer jede Workation in der EU/EWR und Schweiz benoetigen.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung (auch "A1-Entsendebescheinigung") ist ein offizielles Dokument, das bestaetigt, dass Sie waehrend Ihres Auslandsaufenthalts weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem angehoeren.
A1-Bescheinigung beantragen: Schritt-fuer-Schritt
-
1
Antrag vorbereiten
Sammeln Sie: Arbeitsvertrag, Workation-Zeitraum, Zielland
-
2
Antrag einreichen
Bei der DVKA oder Ihrer Krankenkasse (je nach Situation)
-
3
Bescheinigung erhalten
Bearbeitungszeit: ca. 2-4 Wochen
-
4
Mitfuehren
Die A1 muss waehrend der Workation jederzeit vorgezeigt werden koennen
Homeoffice Ausland Sozialversicherung: EU-Rahmenabkommen
Seit Juli 2023 gilt das EU-Rahmenabkommen fuer grenzueberschreitendes Telearbeiten. Es ermoeglicht:
- Bis zu 49,99% Telearbeit im EU-Wohnsitzstaat ohne Wechsel der Sozialversicherung
- Vereinfachte Antragsverfahren
- Mehr Rechtssicherheit fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Krankenversicherung bei Workation
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt grundsaetzlich EU-weit mit der Europaeischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Wichtig zu wissen:
| Aspekt |
EU/EWR |
Drittstaaten |
| GKV-Schutz |
Ja (mit EHIC) |
Nein |
| Zusatzversicherung |
Empfohlen |
Zwingend erforderlich |
| Ruecktransport |
Nicht abgedeckt |
Nicht abgedeckt |
Unser Tipp
Schliessen Sie immer eine Auslandskrankenversicherung ab - auch fuer EU-Workations. Die EHIC deckt nur Grundleistungen nach lokalem Standard ab, kein Krankenruecktransport.